Regelprüfungen


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Über die Funktion "Regelprüfung" ist es möglich, die eingehenden Rechnungen anhand verschiedener Regeln zu überprüfen und sich über Regelverletzungen in Form der Statussymbole informieren zu lassen. Regeln können übergeordnet auf Ebene einer Organisationseinheit in den erweiterten Einstellungen und zusätzlich auf einem Zähler in den Stammdaten definiert werden. Die Regeln auf dem Zähler überschreiben die von oben geerbten Definition. Diese Funktion ermöglicht, auch kleingranularere Regeldefinitionen umsetzen zu können. Die verfügbaren Regeln sind im Folgenden beschrieben.

Gemessener Verbrauch

Diese Regel prüft, ob der Rechnungsverbrauch von den gemessenen Verbrauchswerten abweicht. Die Regel wird nur geprüft, wenn die Abweichung größer als die absolute Mindestabweichung ist. Die Rechnung gilt als auffällig, wenn die Abweichung zum gemessenen Wert größer als die einzugebende relative Abweichung oder größer als die absolute Abweichung ist. Dabei ist es möglich, die Regel auf Zählwerkstypen einzuschränken.

Beispiel: Es sei z.B. bekannt, dass die Wasserzähler einer Liegenschaft durch Messungenauigkeiten durchaus 5% abweichen können, während die Stromzähler genauer messen und nur eine Abweichung von maximal 1% vorliegen sollte. Dann wird diese Regel zweimal angelegt: Einmal mit 5% relativer Abweichung mit Eingrenzung bei "Zählertypen" auf Wasserzähler, und einmal mit 1% relativer Abweichung mit Eingrenzung auf Stromzähler.

Gemessener Verbrauch einer Verbrauchsgröße

Diese Regel prüft, ob der Rechnungsverbrauch von den gemessenen Werten einer bestimmten zu wählenden Verbrauchsgröße abweicht. Die Regel wird nur geprüft, wenn die Abweichung größer als die absolute Mindestabweichung ist. Die Rechnung gilt als auffällig, wenn die Abweichung zum gemessenen Wert größer als die einzugebende relative Abweichung oder größer als die absolute Abweichung ist.

Beispiel: Es lässt sich auf die am Zählwerk gemessene Wirkarbeit eines Stromzählers einschränken, und somit nicht nur der gesamt am Zähler gemessene Verbrauch vergleichen.

Gemessener Verbrauch der Vorperiode

Diese Regel prüft, ob der Rechnungsverbrauch der aktuellen Rechnung von den Werten der Rechnung der zu wählenden Vorperiode abweicht. Die Abweichungsregeln sind dieselben wie oben beschrieben.

Gemessener Verbrauch einer Verbrauchsgröße in der Vorperiode

Diese Regel prüft, ob der Rechnungsverbrauch einer bestimmten zu wählenden Verbrauchsgröße der aktuellen Rechnung von den Werten der Rechnung der zu wählenden Vorperiode abweicht. Die Abweichungsregeln sind dieselben wie oben beschrieben.

Berechnete Kosten gemäß Tarif

Diese Regel prüft, ob die Rechnungskosten von den aus dem Tarif errechneten Kosten abweichen. Die Abweichungsregeln sind dieselben wie zuvor beschrieben.

Rechnungskosten der Vorperiode

Diese Regel prüft, ob die Rechnungskosten der aktuellen Rechnung von den Kosten der Rechnung der zu wählenden Vorperiode abweichen. Die Abweichungsregeln sind dieselben wie zuvor beschrieben.

Lücken zwischen Rechnungen

Diese Regel prüft, ob zeitliche Lücken zwischen aufeinanderfolgenden Rechnungen vorliegen.

Weitere Rechnung für gleichen Zeitraum vorhanden

Diese Regel prüft, ob weitere Rechnungen im gleichen Rechnungszeitraum vorliegen und macht es somit möglich, Dopplungen ausfindig zu machen.

Erste Rechnung auf Zähler

Diese Regel prüft, ob auf dem Zähler bereits geprüfte Rechnungen vorliegen, d. h. mit dem Rechnungsstatus "In Klärung", "Freigegeben" oder "Reklamiert". Die Regel schlägt fehl, wenn auf dem Zähler nur Rechnungen mit dem Zustand "Erfasst" und nicht storniert vorliegen. Aufgrund der Prüfregeln mit Vergleich der Vorperioden wird mit der vorherigen Rechnung verglichen. Wenn noch keine Rechnung da ist, kann es passieren, dass wenn die erste Rechnung falsch ist oder keine Rechnung für den Zähler existiert, dies nicht deutlich wird. Die Regel dient der Vergewisserung, dass ein Vergleich mit der Vorperiode durchgeführt werden kann, oder zur Information, dass geprüfte Rechnungen auf Zählern fehlen.

Hinweis: Wenn die Prüfung auf eine relative Abweichung genügt, kann die absolute Abweichung so hoch angegeben werden, dass sie real nicht erreicht werden wird. Beispiel: Der Rechnungs- und gemessene Verbrauch eines Stromzählers sollen um nicht mehr als 5% abweichen, die absolute Abweichung ist hierbei nicht von Interesse. Für die relative Abweichung werden 5% eingegeben, als Mindestgrenze wird z.B. Null eingegeben (bei einer Abweichung sei also immer zu prüfen), und die absolute Abweichung wird mit 10000 kWh so hoch angegeben, dass diese erfahrungsgemäß auf diesem Zähler nicht erreicht wird. Die Regel  kann auf Zählertypen eingegrenzt werden.

Weiterführende Informationen

Rechnungen