Energieausweis
Inhaltsverzeichnis
- Zustände und Aktionen für Energieausweise
- Detailansicht GEG 2024
- Detailansicht SIA 2031 Stand 2009
- Weiterführende Informationen
- Verfügbarkeit und Sichtbarkeit
Nach dem nationalen Recht verschiedener Staaten sind zu bestimmten Anlässen für Gebäude Energieausweise auszustellen. Beispielsweise müssen nach EU-Recht in öffentlichen Gebäuden Ausweise ausgehängt werden. Man unterscheidet Energieausweise auf Basis einer Wärmebedarfsrechnung und solche auf Basis tatsächlich gemessener Verbräuche ("Verbrauchsausweis").
Die Software unterstützt in einem Teil der Fälle einen Verbrauchsweis unter Verwendung schon in der Software erfasster Daten zu erstellen. Konkret steht diese Funktion für folgende Rechtsgrundlagen zur Verfügung:
- Verbrauchsausweise für Wohn- oder Nichtwohngebäude nach dem "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden" auf dem Stand von 2024 (Deutschland)
- Energieausweise nach SIA 2031 Stand 2009 (Schweiz)
Hinweis: Energieausweise nach GEG 2024 können direkt aus der Software beim Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt) digital registriert werden und gemäß amtlichen Muster als PDF erzeugt werden.
Beim Anlegen eines Energieausweises können sowohl bereits vorhandene Energieausweise hochgeladen (Auswahl: "Erzeugungsart: Hochladen") als auch neue Energieausweise (Auswahl: "Erzeugungsart: Erzeugen") erstellt werden.

Bereits angelegte Energieausweise können in tabellarischer Form verwaltet werden. Standardmäßig ist die Listenansicht nach "Gültig ab" und dann alphabetisch nach Bezeichnung sortiert, aber die Liste ist beliebig nach jeder der anderen Spalten sortierbar.
Über Klick auf das Aktionsmenü lässt sich der Energieausweis je nach Zustand anzeigen oder löschen (nicht bei freigegebenen Ausweisen). Der Energieausweis (im PDF-Format) sowie ggf. die Kontrolldatei stehen als Downloads zur Verfügung (nicht bei Entwürfen), vgl. im nächsten Abschnitt. Bei Klick auf die Bezeichnung öffnet sich die Detailansicht des jeweiligen Energieausweises, diese wird im Abschnitt weiter unten beschrieben.
Neuerungen GEG zu EnEV 2014
Seit dem 1. Mai 2021 müssen Energieausweise auf der Grundlage des GEG erstellt werden. Das beinhaltet, dass neue Ausweismuster zu verwenden sind und dass die Kontrolldateien für diese Ausweise, die in die elektronische Stichprobenkontrolle gezogen werden, gemäß einem neuen Kontrolldateischema ausgestellt werden müssen. Die technischen Voraussetzungen zur Erstellung von Energieausweisen nach dem GEG stehen ab Version 21.3 zur Verfügung. Die Erstellung von Energieausweisen nach EnEV 2009 und 2014 wird nicht mehr ermöglicht. Bereits freigegebene und ungültige Energieausweise bleiben als Dokumente im System in der Listenansicht vorhanden (eine Detailansicht ist jedoch nicht mehr möglich) und können noch auf ungültig gesetzt und dann gelöscht werden. Zugehörige oder hochgeladene Dateien wie Kontrolldateien stehen weiterhin zum Download zur Verfügung. Energieausweise der alten Standards, die als Entwurf im System hinterlegt sind, werden gelöscht. Der Upload von Energieausweisen soll weiterhin für alle Energieausweisstandards möglich sein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der GEG-Registrierstelle | DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik (die EnEV-Registrierstelle wurde in GEG-Registrierstelle umbenannt).
Für verbrauchsbasierte Energieausweise gelten u.a. folgende Änderungen:
- Die Nennung von Treibhausgas-Emissionen im Energieausweis ist verpflichtend
- Inspektionspflichtige Klimaanlagen sowie das Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion sind anzugeben
- Änderungen bei den Berechnungen der Energieverbrauchswerte und Vergleichswerte
- Anpassungen wurden am Kontrolldateischema erforderlich. Künftig gibt es ein neues Kontrolldateischema, das an die Inhalte des GEG angepasst ist.
Zustände und Aktionen für Energieausweise
Ein Energieausweis befindet sich zu jedem Zeitpunkt in genau einem der folgenden drei Zustände. Die Abhängigkeiten der verschiedenen Zustände sowie die möglichen Aktionen sind in folgender Grafik skizziert.

Zustandsänderungen können in der Detailansicht vorgenommen werden, siehe markierter Bereich in folgender Abbildung.

Entwurf
Dies ist im Allgemeinen der Anfangszustand eines Energieausweises nach dem initialen Speichern. Nur in diesem Zustand ist eine Bearbeitung möglich. Anschließend kann eine Freigabe des Entwurfs durch Klick auf die Schaltfläche "Weitere Aktionen" und der Auswahl "Freigeben" erfolgen, sodass der Energieausweis in den nächsten Zustand wechselt. Es ist auch möglich, einen Energieausweis direkt bei Erstellung freizugeben, statt diesen zuerst als Entwurf zu speichern.
Für Ausweise nach GEG Stand 2024 kann eine Vorschau-PDF durch Klick auf "Vorschau" erzeugt werden. Zur Freigabe ist eine Registrierung notwendig, siehe Beschreibung der Detailansicht weiter unten. Ein Energieausweis im Zustand "Entwurf" kann gelöscht werden.
Hinweis: Der Entwurf kann erst gespeichert werden, sobald alle nicht-validen Eingaben behoben werden (Hervorhebung durch rote Markierungen).
Freigegeben
Mit Überführung des Energieausweises in den Zustand "Freigegeben" wird eine Datei im PDF-Format erstellt und kann jederzeit abgerufen werden. Für Ausweise nach GEG Stand 2020 kann die Kontrolldatei der Registrierstelle heruntergeladen werden.
Befindet sich ein Energieausweis im Zustand "Freigegeben", so kann er nicht mehr bearbeitet und nicht direkt gelöscht werden. Energieausweise wechseln nach Ablauf des Gültig-Bis-Datums automatisch in den Zustand "Ungültig".
Hinweis: Sollte erst im Anschluss an die Freigabe ein Fehler auffallen, so ist es möglich diesen per Klick auf "Ungültig setzen" in den Zustand "Ungültig" zu überführen. Es empfiehlt sich, dann durch Klick auf "als Entwurf kopieren" eine Kopie dieses Ausweises als Entwurf zu speichern um einen neuen, korrigierten Ausweis zu erstellen. Es ist daran zu denken, die Registriernummer des fehlerhaften Ausweises zusammen mit der Registriernummer des neuen, korrigierten Ausweises inklusive kurzer Begründung per E-Mail an die Registrierstelle des DIBt zu senden. Bitte beachten Sie auch den weiteren vom DIBt beschriebenen Ablauf.
Ungültig
Im Gegensatz zu einem Energieausweis im Zustand "Freigegeben" kann ein ungültiger Ausweis nach Bestätigung gelöscht werden. Der Anwender ist verantwortlich, hierbei die Aufbewahrungsfristen zu beachten, die sich je nach Typ des Energieausweises unterscheiden können. Im Übrigen entspricht der Funktionsumfang dieses Zustandes dem Zustand "Freigegeben".
Detailansicht GEG 2024
Voraussetzungen und Annahmen
- Es wird vorausgesetzt, dass der Bezug der Registriernummer über die Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erfolgt. Der DIBt bietet auf seiner Webseite https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle/ ein entsprechendes Portal für die Account-Verwaltung an, auf dem sich der Anwender im Vorfeld registrieren und ein Kontingent an Registriernummern erwerben muss. Unter Angabe der Portal-Login-Daten erfolgt dann die Registrierung des Energieausweises innerhalb der Software.
- Für die Berechnung des Energiekennwertes werden die postleitzahlscharfen Klimafaktoren des DWDs benötigt. Dementsprechend ist es wichtig, dass auf der Einheit, auf der ein Energieausweis erstellt werden soll, die korrekte Postleitzahl hinterlegt ist. Auch für Vorbelegungen wird diese benötigt.
- Für Nicht-Wohngebäude sollte der Einheit eine Klassifikation aus dem Bauwerkzuordnungskatalog (BWZK 2015) zugeordnet sein, damit sinnvolle Vorbelegungen getroffen werden können
- Die Nettogrundfläche sollte in der Software gepflegt sein.
- Die Verbrauchsdaten der Einheit sollten möglichst aktuell sein.
- Die Änderung von Feldern eines Tabs haben im Allgemeinen keine Auswirkungen auf andere Felder desselben oder eines anderen Tabs. Anwender müssen Änderungen, die sich auf weitere Felder auswirken, selbst anpassen.
Angaben, die nicht im PDF abgedruckt werden, sind im Folgenden mit einem 1 gekennzeichnet.
Register "Voreinstellungen"

Mit Hilfe des Tabs "Voreinstellungen" werden Einstellungen getroffen, anhand derer in der Software gepflegte Informationen - soweit vorhanden - in die folgenden Tabs übernommen werden können. Dafür kann zu Beginn die ausstellende Person gewählt werden. Diese wird mit der angemeldeten Person vorbelegt. Anschließend ist ein gewünschter Energiebereich für die Wärmenutzung bzw. bei Nicht-Wohngebäuden auch für die Stromnutzung auszuwählen. Zusätzlich muss ein Zeitraum gewählt werden, der mindestens 36 Monate umfasst. Ist in den Stammdaten der Einheit eine Postleitzahl gepflegt, wird hier automatisch ein Zeitraum vorgeschlagen, an dem sowohl Verbräuche als auch postleitzahlspezifische Klimafaktoren vom DWD vorliegen. Zur Veranschaulichung besteht die Möglichkeit, sowohl in einer Grafik als auch in einer Tabelle die Verbräuche der gewählten Energieeinsatzbereiche einzusehen. Bei Bedarf können die Verbräuche zusätzlich in Tabellenform bezüglich ihrer Datenqualität beurteilt werden.
Sind alle Einstellungen getroffen, können die Daten in die folgenden Tabs übernommen werden. Die daraufhin vorbelegten Felder können manuell überschrieben und damit bei Bedarf angepasst werden.
Um die Vergleichbarkeit zwischen Gebäuden zu gewährleisten, wird der Energieverbrauch eines Gebäudes für Nichtwohngebäude auf die Nettogrundfläche, Bruttogrundfläche oder Hauptnutzfläche, und für Wohngebäude auf die Nettogrundfläche, Energiebezugsfläche oder Hauptnutzfläche bezogen. Eine dieser Flächen muss daher für das gesamte Gebäude im gesamten Zeitraum vorliegen.
Hinweis: Die Zeitraumeinstellung für das Diagramm wird zurückgesetzt, wenn der Benutzer "Speichern" drückt. Es erfolgt jedoch kein Neusetzen der Daten auf anderen Tabs, diese bleiben von den Änderungen am Zeitraum solange unberührt, wie nicht der entsprechende Button gedrückt wird. Die Werte aus dem angegebenen Zeitraum werden erst gesetzt, wenn man auf "Daten übernehmen" klickt.
Wichtig: Durch Klick auf "Daten übernehmen und bisherige Eingaben überschreiben" werden alle Felder in den folgenden Tabs überschrieben und anhand der Voreinstellungen neu übernommen.
Register "Allgemeine Angaben"

Es ist eine Bezeichnung1 für den Energieausweis anzugeben. Das Ausstellungsdatum wird bei Vorbelegung mit dem Datum der Erstellung belegt. Der Rechtsstand1 sollte bei Bedarf wie folgt belegt werden:
- Datum des Bauantrags bei genehmigungspflichtigen Vorhaben (Ausstellungsanlässe Neubau und Modernisierung) oder
- Datum der Bauanzeige bei anzeigepflichtigen Vorhaben (Ausstellungsanlässe Neubau und Modernisierung) oder
- Datum des Baubeginns (Ausstellungsanlass Modernisierung) oder
- Datum der Fertigstellung (Auf Wunsch des Bauherrn in allen vorgenannten Fällen)
- Datum der Ausweisausstellung (bei Verbrauchsausweisen und in allen anderen Fälle)
Des Weiteren ist der Anlass der Ausstellung auszuwählen und anzugeben, ob die Datenerhebung durch den Aussteller oder Eigentümer erfolgt. Optional kann ein Gebäudefoto hochgeladen werden, dessen Größe 6 MB nicht überschreiten darf. Es ist auch möglich, aus bereits hochgeladenen Dateien zu wählen.
Register "Aussteller"

Hier sind die Ausstellerdaten anzugeben, die bei Vorbelegung, falls vorhanden, mit den hinterlegten Angaben zum eingeloggten Anwender belegt werden. Der hier eingetragene Aussteller ist nach dem Speichern bzw. Freigeben des Energieausweises in der Liste der Energieausweise auch über das Feld "Verfasser" ersichtlich.
Hinweis: Der Name des Verfassers/Ausstellers bleibt selbst beim Löschen/Deaktivieren der zugehörigen in der Software angelegten Person weiterhin für dokumentatorische Zwecke hinterlegt, da diese Information auch in der Kontrolldatei hinterlegt ist und somit für eine Überprüfung des DIBt vorzuhalten ist.
Optional können Bilddateien für das Logo sowie die Unterschrift des Ausstellers hochgeladen werden. Das Logo sollte eine Größe von 6 MB nicht überschreiten. Da die Unterschrift zur sauberen Darstellung weiterverarbeitet wird und dies je nach Größe der Bilddatei einen kritischen Ressourcenverbrauch verursacht, sollte diese Datei unbedingt kleiner als 1,5 MB bzw. 1500x1500 Pixel sein.
Register "Gebäudedaten"

Folgende Abschnitte sind sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude identisch.
Abschnitt "Gebäudedaten"
Es sind allgemeine Angaben zu den Gebäudedaten wie die Adresse des Gebäudes anzugeben. Diese werden bei einer Vorbelegung aus den Stammdaten der betrachteten Einheit bestimmt. Das Bundesland1sowie die Altersklasse1 werden nicht in der PDF des Ausweises ausgegeben. Die Nettogrundfläche kann automatisch aus dem Energiefaktor bestimmt werden, wenn dieser dem übergreifenden Energiefaktor zugewiesen ist, welcher in den Vorbelegungen der betreffenden Energiebereiche hinterlegt wurde.
Im Gebäudeteil ist anzugeben, ob der Energieausweis für ein gesamtes Gebäude oder nur für einen Gebäudeteil erstellt wird. Beispiel: "Ganzes Gebäude", "Teil des Nichtwohngebäudes" oder "Teil des Wohngebäudes".
Abschnitt "Inspektionspflichtige Klimaanlagen"
Inspektionspflichtige Klimaanlagen sind anzugeben. Bei Auswahl des Kästchens sind die Anzahl der Klimaanlagen, das Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion, Klimaanlagen größer 12 kW jeweils mit und ohne Gebäudeautomatisierung sowie Klimaanlagen größer als 70 kW anzugeben.
Abschnitt "Wärmeerzeuger"
Es ist der (ggf. mehrere) wesentliche Energieträger für Heizung und Warmwasserbereitung sowie das Baujahr und die Altersklasse1 des Wärmeerzeugers anzugeben.
Abschnitt "Nutzung von erneuerbaren Energien"
Es sind die Art und Verwendung der genutzten erneuerbaren Energieträger einzutragen. Werden keine erneuerbaren Energieträger genutzt, so ist bei Art und Verwendung jeweils "keine" einzutragen.
Abschnitte "Art der Lüftung" und "Art der Kühlung"
Es ist die Art der Lüftung bzw. Kühlung aus einer vorgegebenen Liste zu wählen (WRG=Wärmerückgewinnung).
Wohngebäude
Abschnitt "Gebäudedaten"
Für Wohngebäude ist ein Gebäudetyp und die Anzahl der Wohnungen auszuwählen. Beispiel: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus
Abschnitt "Flächenangaben"
Es ist die Gebäudenutzfläche anzugeben. Diese kann bei Aktivierung des Kontrollkästchens "Flächenermittlung nach §82 GEG" über die Wohnfläche1 und einen Faktor bestimmt werden. Hier wird die Ermittlung einer Vorbelegung für die Nettogrundfläche genauer beschrieben.
Nichtwohngebäude
Abschnitt "Gebäudedaten"
Es ist zusätzlich die Nettogrundfläche anzugeben. Hier wird die Ermittlung einer Vorbelegung für die Nettogrundfläche genauer beschrieben.
Abschnitt "Gebäudenutzung (Ermittlung der passenden Vergleichswerte)"
Die Hauptnutzung/ Gebäudekategorie sowie die umfangreichste Nutzungskategorie aus der Zuordnung zum Klassifikationssystem BWZK 2015 müssen ausgewählt werden. Es besteht die Möglichkeit auch die zweit- und drittumfangreichste Nutzungskategorie zu berücksichtigen. Die Hauptnutzung entspricht dann der umfangreichsten Nutzungskategorie und die Vergleichswerte ergeben sich aus dem gewichteten Durchschnitt der Vergleichswerte.
Wichtig: Bei Änderungen der Vorbelegung oder manuellen Eingaben werden die Felder zur Hauptnutzung inklusive der Vergleichswerte sowie die Auswahl der Nutzungskategorien und zugehörige Flächenanteile nicht automatisch aktualisiert. Dementsprechend sind bei Änderungen all diese Felder durch den Anwender anzupassen. Die vorzugebenen Vergleichswerte können der "Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 15. April 2021 entnommen werden (z. B. ).
Hinweis: Es muss mindestens eine Gebäudenutzung angegeben werden. Über den Button "Gebäudenutzung hinzufügen" kann diese hinzugefügt werden. Bei mehreren Nutzungsarten muss die Fläche anteilig angegeben werden.
Abschnitt "Gebäudenutzung und Vergleichswert"
Bei gemischt genutzten Flächen werden die Vergleichswerte entsprechend ihres Flächenanteils gewichtet und hier ausgegeben.
Register "Verbräuche"
Abschnitt "Energieträger"
In diesem Abschnitt werden die Energieträger mit dem jeweils gültigen Heizwert1, Primärenergiefaktor sowie Emissionsfaktor aufgelistet.
Im Energieausweis wird neben dem Energie- auch der Primärenergieverbrauch des Gebäudes angegeben. Der Primärenergieverbrauch wird auf der Grundlage des Endenergieverbrauchs und der Primärenergiefaktoren errechnet. Die Primärenergiefaktoren werden im GEG definiert. In der Regel werden die nachfolgend genannten Faktoren verwendet:
Quelle: GEG 2020 | Anlage 4: Primärenergiefaktoren (geg-info.de)
Die Primärenergiefaktoren werden nicht für alle Energieträger vorbelegt, da es Konstellationen gibt, in denen abweichende Faktoren verwendet werden können. Diese müssen daher selbstständig angegeben werden. Sie sind hier einsehbar: GEG 2020 | § 22 Primärenergiefaktoren (geg-info.de). Bei Verwendung der Vorbelegung werden, wenn möglich, die Energieträger zugeordnet, und der Primärenergiefaktor aus der oben stehenden Tabelle bestimmt sowie der Heizwert auf 1 gesetzt.
In der Software teilt sich der Verbrauch einer Einheit entsprechend der Zählerzuordnung in unterschiedliche Medien auf. Jedes Medium ist in der Software einem Medientyp zugeordnet. Der Medientyp wird dem jeweils passenden Energieträger automatisch zugeordnet.
Hinweis: Für Nichtwohngebäude wird für die Tabelle Strom im Tab "Verbräuche" davon ausgegangen, dass es sich um netzbezogenen Strom handelt. Für die Kennwertberechnung Strom wird fix mit dem für diesen Energieträger definierten Primärenergiefaktor von 1,8 und Emissionsfaktor von 560 gerechnet. Sollte sich der Stromverbrauch aus unterschiedlichen Energieträgern zusammensetzen, z.B. aus netzbezogenem Strom und gebäudenah erzeugtem Strom (für den andere PEF, EF gelten), so muss der Endenergieverbrauchskennwert für Strom und auch der Wert für Treibhausgasemissionen selbst berechnet und eingetragen werden.
Da der Energieverbrauchsausweis zusätzlich Informationen zu Treibhausgasemissionen enthalten muss, werden diese errechnet aus dem Primärenergieverbrauch und den Emissionsfaktoren. Die Treibhausgasemissionen werden ausgewiesen als äquivalente Kohlendioxidemissionen in Kilogramm pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche bzw. Nettogrundfläche. Die Emissionsfaktoren werden nach GEG gemäß folgender Tabelle je nach Energieträger bestimmt:

Quelle: GEG 2020: Anlage 9 | Umrechnung in Treibhausgasemissionen (geg-info.de)
Können die Medientypen einem Energieträger nicht zugeordnet werden, wird die Bezeichnung des Mediums, der aktuellste Primärenergiefaktor und der aktuellste Emissionsfaktor aus dem Medium übernommen. In diesem Fall wird dem Benutzer am Ende des Vorbelegungsprozesses eine diesbezüglich informierende Meldung angezeigt. Die gesamten Treibhausgasemissionen ergeben sich aus der Summe aller Endenergieverbräuche zzgl. ggf. Zuschlägen multipliziert mit den zugehörigen Emissionsfaktoren. Im Feld „Treibhausgasemissionen“ im Tab Kennwerte wird anschließend der Wert in kg / (m²a), also bezogen auf die Fläche, ausgegeben.
Wichtig:
- Existiert ein Eintrag "Warmwassersockel", so ist dieser durch den Anwender aus der Tabelle zu entfernen, nachdem die aufgelisteten Warmwasseranteile auf die Verbrauchstabellen der übrigen Energieträger aufgeteilt wurden, siehe nächster Abschnitt.
- Kann ein Medientyp (z.B. Medien des Typs Fernwärme) nicht eindeutig einem Energieträger laut Energieausweis zugeordnet werden, werden die entsprechenden Medien mit den darin hinterlegten Pirmärenergiefaktoren vorbelegt. Es wird der aktuellste Primärenergiefaktor im ausgewählten Zeitraum vorbelegt.
- Die Grafik im Tab "Voreinstellungen" kann in diesem Fall von den hier angezeigten Energieträgern/Medien abweichen, da die Bezeichnung des Mediums statt des Medientyps aufgelistet wird und mehrere Medien zu einem entsprechenden Medientyp gehören können.
Über Klick auf "Energieträger hinzufügen" können dieser Tabelle Zeilen hinzugefügt werden. Änderungen in einer Zeile erfolgen über Klick auf das Aktionsmenü rechts neben dem Eintrag, wie in der nachfolgenden Abbildung kenntlich gemacht.
Es können maximal 8 Energieträger eingetragen werden.

Hinweis: Wenn sich ein Medium bereits auf den Heizwert bezieht (beispielsweise "Erdgas in kWh Heizwert"), beträgt der "Umrechnungsfaktor auf Heizwert" null, weil dieser nicht angewandt wird.
Unterabschnitt: Verbrauchstabelle (Name je nach Energieträger)

Je Eintrag in der Liste zu den Energieträgern wird ein Abschnitt mit einer Verbrauchstabelle mit dem entsprechenden Namen der oder des Energieträgers erstellt. Um eine Kennwertberechnung durch die Software zu ermöglichen, hat die Eintragung der Zeiträume, Verbräuche und Klimafaktoren nach den Maßgaben des zu erfolgen. In der Regel bedeutet dies, dass pro Tabellenzeile ein Zwölfmonatszeitraum abgebildet wird. Zusätzlich müssen die Klimafaktoren für die gleichen Zeiträume über alle Verbrauchstabellen übereinstimmen. In der Vorbelegung werden dementsprechend vom Endmonat des im Tab "Voreinstellungen" angegeben Zeitraums Zwölfmonatszeiträume gebildet und die zugehörigen Klimafaktoren bestimmt. Über "Zeitraum hinzufügen" können Einträge manuell erstellt werden. Manuelle Änderungen sind über das Aktionsmenü der entsprechenden Zeile möglich. Bei Bedarf steht hier eine Tabelle mit den Klimafaktoren des DWD zur Verfügung, siehe folgende Abbildung. Die Klimafaktoren werden vom DWD importiert und können zusätzlich hier beim DWD eingesehen werden.

In der Vorbelegung werden Energieverbräuche immer in kWh angegeben, dementsprechend ist die Spalte "Verbrauch je Einheit"1 mit 0 belegt. Hier kann z.B. beim Heizen mit Erdgas der Verbrauch in m3angegeben werden. Dann sollte zum passenden Energieträger der untere Heizwert1 eingetragen werden. Beide Werte werden nicht im Energieausweis abgedruckt.
Wichtig: Im Fall, dass genau ein Energieträger für die Wärmenutzung existiert, wird bei einem vorhandenen Warmwassersockel der Anteil für Warmwasser in der Verbrauchstabelle des Energieträgers ebenfalls aufgeführt. Andernfalls wird ein vorhandener Warmwassersockel als eigener Energieträger mit eigener Verbrauchstabelle aufgeführt. Die darin aufgeführten Anteile für Warmwasser können anschließend manuell vom Anwender auf die Energieträger verteilt werden. Im Anschluss daran müssen der Energieträger "Warmwassersockel" sowie die zugehörige Tabelle gelöscht werden.
Nichtwohngebäude

Für Nichtwohngebäude ist zusätzlich explizit anzugeben, ob im Wärmeverbrauch die Warmwasseraufbereitung oder Kühlung enthalten ist (Unterabschnitt "Endenergieverbrauch Wärme/Kühlung").
Nach den Angaben der Verbräuche zur Wärmenutzung schließt sich ein Abschnitt für die Stromnutzung an. Es erfolgt eine einfache Auflistung der Jahresverbräuche (Unterabschnitt "Endenergieverbrauch Strom") und die Angabe, welche Bereiche in der Stromnutzung eingerechnet sind (Unterabschnitt "Stromdaten").
Register "Zuschläge"
Zuschläge und Leerstände können nur manuell eingetragen werden, bei Verwendung der Vorbelegung werden lediglich die Zeiträume entsprechend der Verbrauchslisten im Tab "Verbräuche" vorbelegt. Bei Anpassung der Zeiträume ist zu beachten, dass für die Berechnung der Kennwerte (siehe unten Tab "Kennwerte") immer davon ausgegangen wird, dass sich die Angaben auf den Gesamtzeitraum beziehen, der durch die Verbrauchslisten aufgespannt wird. D.h. die in diesem Tab angegebenen Zeiträume finden bei der Kennwertberechnung durch die Software keine Beachtung.
Wohngebäude
Die aktuelle gesetzliche Grundlage wird berücksichtigt in den Abschnitten "Zuschlag für die Warmwasserbereitung nach § 82 Absatz 2 GEG (mind. 36 Monate)" und "Zuschlag für die Raumluft nach § 82 Absatz 2 GEG (min. 36 Monate)".
Register "Kennwerte"
Die Kennwertberechnung erfolgt nach Vorgaben des . Die Software ermöglicht es, die Kennwerte automatisiert zu berechnen bei ausreichend hinterlegten Daten auf Basis des Tabs "Verbräuche" . Durch Klick auf "Kennwerte neu berechnen" wird eine Neuberechnung angestoßen, sodass auch nach manuellen Eingaben der Anwender bei der Kennwertbestimmung unterstützt werden kann. Es werden zusätzlich zum Primär- und Endenergieverbrauch die Treibhausgasemissionen aus der Summe aller Verbräuche, multipliziert mit dem Emissionsfaktor normiert auf die Fläche des Gebäudes berechnet. Der Primärenergieverbrauch ist der Verbrauch multipliziert mit dem Primärenergiefaktor. Bei Veränderungen erfolgt eine Gewichtung nach den entsprechenden Zeiträumen. Bei der Berechnung des Energieverbrauchswerts Wärme ist zusätzlich der Energieverbrauchsanteil für thermisch erzeugte Kühlung miteinzubeziehen:

Im Rahmen der Ermittlung des Endenergieverbrauchs für Wärme sind die Leerstands-Zuschläge für den maßgeblichen Zeitraum anzugeben, damit diese entsprechend berücksichtigt werden können.
Es wird vorausgesetzt, dass eine Flächenangabe A größer Null (Tab "Gebäudedaten") vorliegt und die Zeiträume aus den Verbrauchslisten im Tab "Verbräuche" sich nicht überlappen und keine Lücken aufweisen. Es wird weiterhin geprüft, dass die in den Verbrauchslisten angegebenen Klimafaktoren für gleiche Zeiträume übereinstimmen. Da Zeiträume nicht in jedem Fall 12 Monate umfassen müssen und dem Anwender freisteht, sich die Klimafaktoren des DWD selbst zu bestimmen, erfolgt kein Abgleich mit den DWD-Daten.
Die Energieeffizienzklasse wird nach folgender Tabelle bestimmt:

Wohngebäude

Ausgehend von den Verbrauchslisten wird der Gesamtzeitraum durch das minimale Anfangs- und das maximale End-Datum definiert und so die Anzahl der Monate (bezeichnet mit n) bestimmt. Es wird der Gesamtenergieverbrauch aus der Wärmenutzung inklusive ggf. vorhandener (Leerstands-) Zuschläge für Heizung vermindert um den Gesamtwarmwasseranteil bestimmt und mit dem Mittelwert der Klimafaktoren multipliziert. Zu diesem bereinigten Wärmeverbrauch wird der Gesamtwarmwasseranteil sowie ggf. weitere (Leerstands-) Zuschläge addiert. Dieser bereinigte Gesamtverbrauch wird durch die Fläche A aus dem Tab "Gebäudedaten" geteilt und zuletzt zeitlich auf 12 Monate bereinigt, indem das Ergebnis durch n geteilt und mit 12 multipliziert wird.
Der Kennwert für den Primärenergieverbrauch wird nach Multiplikation der Verbräuche mit dem jeweiligem Primärenergiefaktor (siehe Tabelle "Energieträger" im Tab "Verbräuche" bzw. Angaben im Tab "Zuschläge") analog bestimmt. Durch Klick auf den Button "Kennwerte neu berechnen" wird zusätzlich die Energieeffizienzklasse gemäß der oben genannten Tabelle berechnet.
Nichtwohngebäude

Der Kennwert für Heizung und Warmwasser entspricht der Kennwertbestimmung für Wohngebäude. Der Kennwert für den Stromverbrauch ergibt sich analog als Gesamtverbrauch durch A multipliziert mit 12/n.
Für den Kennwert des Primärenergieverbrauchs werden Wärmeverbräuche und Zuschläge mit dem jeweiligen Primärenergiefaktor multipliziert und das oben beschriebene Verfahren angewandt. Die Stromverbräuche werden mit dem Faktor 1,8 multipliziert. Aus diesen Verbräuchen werden wie oben beschrieben Kennwerte gebildet und für Strom- und Wärmenutzung addiert. Durch Klick auf den Button "Kennwerte neu berechnen" wird zusätzlich die Energieeffizienzklasse gemäß der oben genannten Tabelle berechnet.
Register "Modernisierungsempfehlungen"
Empfehlungen für kostengünstige Modernisierungsmaßnahmen sind fester Bestandteil des Energieausweises. Auf Seite 4 enthält das Energieausweisformular kurz beschriebene Modernisierungsmaßnahmen sowie Hinweise dazu, ob diese als Einzelmaßnahmen oder im Zusammenhang mit größeren Modernisierungen durchgeführt werden können. Zusätzlich können freiwillig Angaben zu geschätzten Amortisationszeiten und zu den Kosten pro eingesparter Kilowattstunde Endenergie hinzugefügt werden. Sind keine Modernisierungsempfehlungen möglich, zum Beispiel bei Neubauten und kürzlich umfassend energetisch sanierten Gebäuden, ist dies im Energieausweis zu vermerken, indem die Option "Sind energetische Sanierungen zu empfehlen" deaktiviert wird. Alle Modernisierungsempfehlungen dienen lediglich der Information des Eigentümers. Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen ist nicht verpflichtend. Die Art des Vorhabens ist anzugeben. Weitere Informationen zur energetischen Qualität können angegeben werden.
Bei Verwendung der Vorbelegung werden, falls vorhanden, die ersten zehn zum betrachteten Energiebereich (bei Wohngebäuden nur Wärme, bei Nichtwohngebäuden Wärme und Strom) angelegten Maßnahmen auf dieser oder darunterliegenden Einheiten angezeigt.
Detailansicht SIA 2031 Stand 2009
Wird ein Energieausweis nach SIA 2031 Stand 2009 angelegt, so ist der Beginn des Betrachtungszeitraums, die Energienutzung sowie der Gewichtungsfaktor zu wählen. Anschließend ist auf "Vorbelegung laden" zu klicken. Es wird vorausgesetzt, dass die Werte zu einem Energiefaktor der Messgröße "Energiebezugsfläche" für die Einheit vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so kann kein Energieausweis erstellt werden und eine entsprechende Fehlermeldung wird angezeigt.
Nach der Vorbelegung können weitere Informationen zu der Einheit angegeben werden, Pflichtfelder sind hierbei wie gewohnt mit einem * gekennzeichnet. Auch Felder, die bereits entsprechend den Einstellungen am Anfang vorbelegt wurden, können bearbeitet werden. Auch die Einträge in der Tabelle zu der/den Energienutzung/en können über Klick auf die Schaltfläche "Aktion" und "Bearbeiten" bei Bedarf angepasst werden.
Weiterführende Informationen
Siehe auch Klassifikationssystem
Siehe auch Energiefaktor
Siehe auch Messgröße
Verfügbarkeit und Sichtbarkeit
Verfügbar auf: Energieliegenschaft, Einheit
Aufgabengruppe: Dokumentation
- Dokumentation: Energieausweise genehmigen
- Dokumentation: Energieausweise sehen
- Dokumentation: Energieausweis verwalten
Lizenz: ab Edition "Standard" enthalten
Hinweis: Lizenzen, die vor 2018 erworben wurden können abweichen.