Vorbelegung der Flächenangabe für den Energieausweis nach GEG Stand 2020
Inhaltsverzeichnis
Bei Änderungen einer Fläche im Vorbelegungszeitraum wird die Änderung berücksichtigt und die zeitanteilig ermittelte Durchschnittsfläche herangezogen.
Wohngebäude
Für Wohngebäude wird die Gebäudenutzfläche zur Berechnung des Kennwerts, falls möglich, wie folgt bestimmt:
Zuerst wird nach einem passenden Übergreifenden Energiefaktor, kurz ÜEF gesucht
- Es wird der ÜEF betrachtet, der auf der Organisationseinheit unter "Vorbelegung, Energiebereiche", siehe Aufgabe Erweiterten Einstellungen, dem Energiebereich für die Wärmenutzung zugeordnet ist
- Hat dieser die Messgröße Hauptnutzfläche und weist einen Wert bzgl. der betrachteten Einheit auf, so wird dieser Wert verwendet.
- Sonst: Hat dieser die Messgröße Energiebezugsfläche und weist einen Wert bzgl. der betrachteten Einheit auf, so wird dieser Wert verwendet.
- Sonst: Hat dieser die Messgröße beheizbare Nettogrundfläche und weist einen Wert bzgl. der betrachteten Einheit auf, so wird dieser Wert verwendet.
- Weist der zum Energiebereich zugeordnete ÜEF keine passende Messgröße auf oder der ÜEF hat bzgl. der Einheit auf Grund fehlender Zuordnung keinen Wert, so wird analog nach einem anderen passenden ÜEF gesucht.
- Existiert genau ein ÜEF mit der Messgröße Hauptnutzfläche und weist einen Wert bzgl. der betrachteten Einheit auf, so wird dieser Wert verwendet. Existieren mehrere solche ÜEF, so ist keine eindeutige Vorbelegung möglich und es wird mit einer Warnmeldung abgebrochen.
- Sonst: Existiert genau ein ÜEF mit der Messgröße Energiebezugsfläche und weist einen Wert bzgl. der betrachteten Einheit auf, so wird dieser Wert verwendet. Existieren mehrere solche ÜEF, so ist keine eindeutige Vorbelegung möglich und es wird mit einer Warnmeldung abgebrochen.
- Sonst: Existiert genau ein ÜEF mit der Messgröße beheizbare Nettogrundfläche und weist einen Wert bzgl. der betrachteten Einheit auf, so wird dieser Wert verwendet. Existieren mehrere solche ÜEF, so ist keine eindeutige Vorbelegung möglich und es wird mit einer Warnmeldung abgebrochen.
Konnte wie oben beschrieben keine Gebäudenutzfläche bestimmt werden, so wird analog nach einem Energiefaktor, kurz EF, in der Einheit gesucht.
- Existiert genau ein EF mit der Messgröße Hauptnutzfläche, so wird dieser Wert verwendet. Ist in dem EF kein Wert eingetragen oder existieren mehrere solche EF, so ist keine eindeutige Vorbelegung möglich und es wird mit einer Warnmeldung abgebrochen.
- Existiert genau ein EF mit der Messgröße Energiebezugsfläche, so wird dieser Wert verwendet. Ist in dem EF kein Wert eingetragen oder existieren mehrere solche EF, so ist keine eindeutige Vorbelegung möglich und es wird mit einer Warnmeldung abgebrochen.
- Existiert genau ein EF mit der Messgröße beheizbare Nettogrundfläche, so wird dieser Wert verwendet. Ist in dem EF kein Wert eingetragen oder existieren mehrere solche EF, so ist keine eindeutige Vorbelegung möglich und es wird mit einer Warnmeldung abgebrochen.
- Existiert für diese Einheit genau ein Energiefaktor mit der Messgröße "beheizbare Nettogrundfläche", so wird dieser Wert herangezogen. Existieren mehrere Energiefaktoren mit dieser Messgröße, so ist keine Vorbelegung möglich.
Nicht-Wohngebäude
Für Nichtwohngebäude wird die Nettogrundfläche zur Berechnung des Kennwerts, falls möglich wie folgt bestimmt:
Zuerst wird nach einem passenden Übergreifenden Energiefaktor, kurz ÜEF gesucht
- Es wird der ÜEF betrachtet, der auf der Organisationseinheit unter "Vorbelegung, Energiebereiche", siehe Aufgabe Erweiterten Einstellungen, dem Energiebereich für die Wärmenutzung zugeordnet ist
- Hat dieser die Messgröße beheizbare Nettogrundfläche und weist einen Wert bzgl. der betrachteten Einheit auf, so wird dieser Wert verwendet.
- Sonst: Ist der ÜEF für eine Messgröße definiert, für die im Klassifikationssystem "Bauwerkszuordnungskatalog 2015" ein Umrechnungsfaktor auf die beheizbare Nettogrundfläche existiert, so wird der Wert dieses ÜEF bzgl. der betrachteten Einheit herangezogen und mit dem Faktor aus der Klassifikation auf die beheizbare Nettogrundfläche umgerechnet.
- Sonst: Hat der ÜEF die Messgröße beheizbare Bruttogrundfläche und weist einen Wert bzgl. der betrachteten Einheit auf, so wird dieser Wert mit dem Faktor 0,85 auf die Nettogrundfläche umgerechnet und verwendet.
- Weist der zum Energiebereich zugeordnete ÜEF keine passende Messgröße auf oder der ÜEF hat bzgl. der Einheit auf Grund fehlender Zuordnung keinen Wert, so wird analog nach einem anderen passenden ÜEF gesucht.
- Existiert genau ein ÜEF mit der Messgröße beheizbare Nettogrundfläche und weist einen Wert bzgl. der betrachteten Einheit auf, so wird dieser Wert verwendet. Existieren mehrere solche ÜEF, so ist keine eindeutige Vorbelegung möglich und es wird mit einer Warnmeldung abgebrochen.
- Sonst: Existiert genau ein ÜEF mit einer Messgröße, für die im Klassifikationssystem "Bauwerkszuordnungskatalog 2015" ein Umrechnungsfaktor auf die beheizbare Nettogrundfläche existiert, so wird der Wert dieses ÜEF bzgl. der betrachteten Einheit herangezogen und mit dem Faktor aus der Klassifikation auf die beheizbare Nettogrundfläche umgerechnet. Existieren mehrere solche ÜEF, so ist keine eindeutige Vorbelegung möglich und es wird mit einer Warnmeldung abgebrochen.
- Sonst: Existiert genau ein ÜEF mit der Messgröße beheizbare Bruttogrundfläche und weist einen Wert bzgl. der betrachteten Einheit auf, so wird dieser Wert mit dem Faktor 0,85 auf die Nettogrundfläche umgerechnet und verwendet. Existieren mehrere solche ÜEF, so ist keine eindeutige Vorbelegung möglich und es wird mit einer Warnmeldung abgebrochen.
Konnte wie oben beschrieben keine Nettogrundfläche bestimmt werden, so wird analog nach einem Energiefaktor, kurz EF, in der Einheit gesucht.
- Existiert genau ein EF mit der Messgröße beheizbare Nettogrundfläche, so wird dieser Wert verwendet. Ist in dem EF kein Wert eingetragen oder existieren mehrere solche EF, so ist keine eindeutige Vorbelegung möglich und es wird mit einer Warnmeldung abgebrochen.
- Sonst: Existiert genau ein EF mit einer Messgröße, für die im Klassifikationssystem "Bauwerkszuordnungskatalog 2015" ein Umrechnungsfaktor auf die beheizbare Nettogrundfläche existiert, so wird dessen Wert herangezogen und mit dem Faktor aus der Klassifikation auf die beheizbare Nettogrundfläche umgerechnet. Ist in dem EF kein Wert eingetragen oder existieren mehrere solche EF, so ist keine eindeutige Vorbelegung möglich und es wird mit einer Warnmeldung abgebrochen.
- Sonst: Existiert genau ein EF mit der Messgröße beheizbare Bruttogrundfläche, so wird dieser Wert mit dem Faktor 0,85 auf die Nettogrundfläche umgerechnet und verwendet. Ist in dem EF kein Wert eingetragen oder existieren mehrere solche EF, so ist keine eindeutige Vorbelegung möglich und es wird mit einer Warnmeldung abgebrochen.