Tarifgrößen auf Basis von Vollbenutzungsstunden
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Für diese Tarifgrößen ist es nicht möglich über die Oberfläche eine Mengenstaffel einzugeben. Stattdessen verfügen diese über eine sogenannte „Vollbenutzungsstundengrenze". Das bedeutet, dass bei Verbräuchen unterhalb dieser Grenze der erste Preis für den Verbrauch genommen wird, bei Vollbenutzungsstunden oberhalb der Grenze wird der zweite Preis verwendet.
Dabei berechnen sich die Vollbenutzungsstunden wie folgt:
Vollbenutzung in Stunden = Verbrauch Wirkarbeit im Abrechnungsintervall / Maximale Leistung (PW, ermittelt aus 15-Min-Werten) im Abrechnungsintervall.
Wichtig ist also, dass die Kosten nicht mit der Anzahl der Vollbenutzungsstunden multipliziert werden, sondern diese Grenze nur für die Auswahl des Preises verwendet wird. Dieser Preis wird dann mit dem tatsächlichen Verbrauch multipliziert. Es werden auch nicht wie bei der Mengenstaffel Staffelpreis gebildet (Preise in jedem Intervall, und diese dann addiert), sondern der ermittelte Preis gilt für den gesamten Verbrauch im Abrechnungsintervall.
Eingegeben werden kann auch ein Mindestverbrauch: Dessen Kosten werden analog zu den anderen Kosten verteilt. Gibt es im Abrechnungszeitraum aber keinen Verbrauchswert > 0, so werden die Kosten des Mindestverbrauchs gleichmäßig auf das Abrechnungsintervall verteilt.
Da (aktuell) in der Praxis nur der Fall vorkommt, dass nur 1 Grenze verwendet wird, kann auch in der Software nur eine Grenze hinterlegt werden, danach verschwindet das dafür vorgesehen Feld.