Energieliegenschaft


Inhaltsverzeichnis


Eine Energieliegenschaft ist die kleinste Einheit ohne energietechnische Verknüpfungen zu anderen Einheiten (außer denen, die in ihr enthalten sind). Sobald z.B. eine gemeinsame Heizzentrale vorhanden ist, müssen zwei Gebäude als eine Energieliegenschaft angelegt werden. Auf dieser Ebene sind alle Zahler und die Zuordnungen der Verbräuche zu den Einheiten (Gebäude) definiert.

Weiterführende Informationen

Siehe auch Zeitabschnitte einer Energieliegenschaft

Siehe auch Allgemeine Informationen zum Zeitabschnitt

Zugehörige Aufgaben

Struktur / Energieliegenschaften

Struktur / Zeitabschnitte

Einstellungen / Stammdaten

Einstellungen / Zeitabschnittsabhängige

Rechenvorschriften / Verbrauchszuordnung

Rechenvorschriften / Verteilergruppe