Energieliegenschaft
Inhaltsverzeichnis
Eine Energieliegenschaft ist die kleinste Einheit ohne energietechnische Verknüpfungen zu anderen Einheiten (außer denen, die in ihr enthalten sind). Sobald z.B. eine gemeinsame Heizzentrale vorhanden ist, müssen zwei Gebäude als eine Energieliegenschaft angelegt werden. Auf dieser Ebene sind alle Zahler und die Zuordnungen der Verbräuche zu den Einheiten (Gebäude) definiert.
Weiterführende Informationen
Siehe auch Zeitabschnitte einer Energieliegenschaft
Siehe auch Allgemeine Informationen zum Zeitabschnitt
Zugehörige Aufgaben
Struktur / Energieliegenschaften
Einstellungen / Zeitabschnittsabhängige